§ 1 - Allgemeines – Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niederzulegen.
- Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Kunde im Sinne der
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 - Angebot – Angebotsunterlagen
- Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Die
Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
- Angaben in Katalogen, Zeichnungen, Angeboten und Beschreibungen sowie Leistungs-, Maß-, Gewichts-, und Farbangaben sind nur
annähernd maßgebend. Darüber hinaus behalten wir uns vom Hersteller vorgenommene Konstruktions- und Formänderungen sowie Verbesserungen des Liefergegenstandes vor, wenn diese Änderungen für den
Kunden zumutbar sind. Abweichungen in Maß, Inhalt, Gewicht und Farbtönen sind im Rahmen des Handelsüblichen gestattet.
§ 3 - Preise – Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager “, Installations- und Montagekosten sind
nur im Falle gesonderter Vereinbarung im Preis enthalten.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe,
gesondert ausgewiesen.
- Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzüge bei Rechnungserhalt fällig. Kommt ein
Unternehmer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Bei einem Verbraucher betragen die Verzugszinsen 5% über den
jeweiligen Basiszinssatz p.a.. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
- Sollten wir zur Rücknahme der benutzten Geräte verpflichtet oder berechtigt sein, stehen uns folgende pauschalierte Ansprüche als
Mindestsummen für Benutzung und Wertminderung der gelieferten Ware zu: Für die Benutzung und Wertminderung bei Rücknahme während des ersten halben Jahres nach Lieferung / Abnahme 30% des
Bestellpreises, während des zweiten halben Jahres nach Lieferung / Abnahme 45% des Bestellpreises, während des dritten und für jedes weitere angefangene Halbjahr weitere 10% des Bestellpreises. Dem
Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Rücknahme kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass
der uns für Benutzung und Wertminderung entstandene Schaden höher ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht und von uns unbestritten ist.
- Werden unsererseits Mahnungen an den Käufer erforderlich, so sind hierfür zusätzlich jeweils 8 € Bearbeitungspauschale
an uns zu erstatten.
§ 4 - Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und den pünktlichen Eingang vereinbarter
Anzahlungen sowie Einigkeit über alle Bedingungen des Geschäfts voraus.
- Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus,
insbesondere die vollständige Beibringung der vom Kunden beizubringenden Unterlagen und des Eingangs einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, incl. etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem er in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Mit Beginn der vereinbarten Lieferzeit sind wir zur Lieferung berechtigt. Kann oder will der Kunde die Ware zu diesem Zeitpunkt trotz
unseres Angebotes nicht abnehmen, steht uns das Recht zu, die Ware bei uns einzulagern und zur sofortigen Zahlung zu berechnen. Sämtliche der durch diese Maßnahme oder anderweitig durch den
Annahmeverzug entstehenden Mehrkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Bei Nichtdurchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen gelten 25% der Auftragssumme als Schadensersatz vereinbart. Dem
Kunden bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns durch die Nichtdurchführung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatz ist zur sofortigen Zahlung
fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt und von unvorhergesehenen Ereignissen, die von uns nicht zu vertreten sind und uns
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Betriebsstörung, behördliche Maßnahmen, Lieferverspätung unserer Lieferanten oder Unterlieferanten, berechtigen uns
auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen zu einer Lieferzeitverlängerung um bis zu 8 Wochen.
- Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde, nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
- Teillieferungen sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig und entsprechend anteilig zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen
abzurechnen.
§ 5 - Montage
- Bei Beginn der Montage müssen alle Bauarbeiten soweit fortgeschritten sein, dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Der
Kunde verpflichtet sich, Strom, Wasser, Beleuchtung und die zur Aufbewahrung der gelieferten Sachen und der zur Montage mitgebrachten Werkzeuge benötigten abschließbaren Räume bereitzustellen.
Erweisen sich Öffnungen in den Gebäuden zur Einbringung als zu klein, sind alle hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Vergrößerung der Öffnung oder Zerlegung der Teile sowie Fehl- und
Wartezeiten vom Kunden zu tragen.
- Stemm-, Maurer-, Maler-, Verputzer-, Dachdecker-, Schreiner-, Zimmermanns-, Brandschutz-, Installations- und Elektroarbeiten, sowie
Bauanträge, Zeichnungen, Statische Berechnungen und sonstige nicht ausdrücklich vereinbarte Nebenarbeiten sind in den Angeboten nicht enthalten. Werden durch uns Geräte angeschlossen, müssen bauseits
alle erforderlichen Wasser-, Abwasser-. Strom- und Gasanschlüsse am Aufstellungsort bis an die Geräte geführt sein.
- Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefersachen; wir haften nicht für die Arbeiten der für
uns tätigen Personen soweit diese Arbeiten nicht mit der Aufstellung oder Montage zusammenhängen oder soweit sie vom Kunden veranlasst sind.
§ 6 - Gefahrübergang
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „unfrei ab Lager“ vereinbart.
- Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der
Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Ist der Kunde
Verbraucher geht die vorgenannte Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe an den Käufer auf diesen über.
§ 7 - Mängelgewährleistung
- Gegenüber Unternehmern, leisten wir für einen von uns zu vertretenden Mangel des Liefergegenstandes nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Nachbesserung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Hat der Unternehmer den Liefergegenstand nach der Lieferung an einen
anderen Ort als den Lieferort gebracht, trägt er die hierdurch bei der Mangelbeseitigung entstehenden Mehrkosten.
- Ein Verbraucher hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art
der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher
bleibt.
- Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn wir mehr als 2 x die Nacherfüllung nicht erfolgreich
ausgeführt haben. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Soweit die Kaufsache eine
Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen und soweit der Kunde Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend macht, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit
beruhen.
- Eine weitergehende Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen.
- Gewährleistungsrechte eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser uns offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Ware
anzeigt; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr bleiben die sich aus §§ 377, 378 HGB ergebenden Verpflichtungen
unberührt.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr und gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, jeweils ab Ablieferung der Ware.
Bei Gegenständen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre. Die
Frist ist eine Verjährungsfrist.
- Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Gegenstände ein Jahr. Ansonsten besteht für gebrauchte Gegenstände
keine Gewährleistung.
- Gegenüber Unternehmern, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen dagegen keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde durch uns nicht, eine eventuelle Herstellergarantie bleibt hiervon unberührt. Uns zustehende
Garantieansprüche gegen diesen Hersteller, Lieferanten oder Dritten, sind an den Kunden abgetreten. Im Falle der Übernahme einer Garantiekarte ergibt sich der Inhalt der Garantie aus
dieser.
- Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
§ 8 - Gesamthaftung
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs – ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist, bleibt diese unberührt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 – Eigentumsvorbehaltssicherung
- Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden vor. Dies gilt auch bis zum Eingang aller Zahlungen aus einem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten
Saldo.
- Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung
vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten
durchführen.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (incl. MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung widerruflich ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist
der Kunde verpflichtet uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets unentgeltlich für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag, incl. MwSt) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
- Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit
einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 10 – Kundendienst / Reparaturen
- Reparaturrechnungen sind nach Fertigstellung und Benachrichtigung des Kunden sofort fällig und spätestens bei Abholung /
Auslieferung des Gerätes bar zahlbar.
- Geräte, die nicht binnen 30 Tagen nach unserer Benachrichtigung der Abholbereitschaft oder binnen 90 Tagen nach Auftragserteilung
abgeholt werden, behalten wir uns eine Eigenverwertung zur Kostendeckung ausdrücklich vor.
- Die zur Abgabe von Kostenvoranschlägen erbrachten Leistungen zur Fehlersuche werden als Arbeitszeiten voll in Rechnung gestellt sofern
nicht eine Pauschale schriftlich vereinbart wurde. Auch wenn die erstrebte Reparatur nicht ausgeführt werden kann oder soll, sind diese fällig.
- Der Reparaturgegenstand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch kostenpflichtig wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt, es sei denn,
die Arbeiten seien zur Diagnose nicht erforderlich gewesen.
- Für Kundendienstarbeiten an nicht von uns gekauften Geräten kann eine Kundendienst-Bereitstellungspauschale verlangt werden.
§ 11 - Allgemeines
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung unter Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen speichern. Er ist ferner damit einverstanden und hat Kenntnis davon, dass wir rechtlich relevante Erklärungen auch digitalisieren und nicht unbedingt in herkömmlicher
Urkundenform aufbewahren.
- Die für Kaufleute geltenden besonderen Vorschriften dieser Bedingungen gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
- Wenn im Geschäftsverkehr mit dem Kunden die Geltung der VOB/B oder VOL/B vereinbart wird, gelten diese Geschäftsbedingungen nur insoweit,
als sich aus der VOB/B oder VOL/B in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung nicht etwas anderes ergibt.
- Veränderungen in der Inhaberschaft der Gesellschaftsform oder sonstigen, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände sowie
Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 - Gerichtsstand – Erfüllungsort
- Gegenüber einem Vollkaufmann ist Frankfurt am Main unser Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu
verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§ 13 – Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Regelungen dieser AGB’s unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass sie den gewünschten Zweck – auch
wirtschaftlich – am ehesten entsprechen. Die übrigen Bestimmungen bleiben gültig.